Wie kann eine Verankerung der Menschen- und Kinderrechte im schulischen Alltag gelingen, wenn SchülerInnen sich nur vage an bestimmte Unterrichtsinhalte erinnern und Menschen- und Kinderrechte nur selten bewusst mit ihrem alltäglichen Lebensumfeld in Beziehung setzen?
Eine Menschenrechtsschule erfolgreich umzusetzen bedeutet, einen Prozess zu starten, an dem alle AkteurInnen in einem Klima der Wertschätzung je nach ihren Möglichkeiten von Anfang an teilnehmen und in dem sie auf unterschiedliche Weise eingebunden sind und gemeinsam ein schulisches Umfeld zu schaffen, das auf die Verwirklichung des Rechts auf Bildung, wie es im Artikel 26 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte formuliert wurde, ermöglicht.
„Die Bildung muss auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muss zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen ‚rassischen‘ oder religiösen Gruppen beitragen.“