Kinderrechte sind eine Gruppe von Menschenrechten, die für junge Menschen unter 18 Jahren besondere Bedeutung genießen. Dazu zählt das Recht auf Bildung, Gesundheitsversorgung, Schutz vor Gewalt und Ausbeutung sowie Selbst- und Mitbestimmungsrechte, zum Beispiel Meinungsfreiheit und Partizipation.

1989 wurde von den Vereinten Nationen ein grundlegender Katalog dieser Rechte beschlossen, in Form der UN-Konvention über die Rechte des Kindes. Dieser Vertrag wurde mittlerweile von fast allen Staaten der Welt als rechtlich verbindlich anerkannt.
Kinderrechte beruhen auf dem unbedingten Respekt der Würde jedes Menschen, unter Berücksichtigung der besonderen Situation von Kindern. Sie berechtigen Kinder, Forderungen zu stellen, und verpflichten den Staat, aber auch letztlich alle VerantwortungsträgerInnen, für das Wohl und die Entwicklung des Kindes bestmögliche Rahmenbedingungen zu schaffen.
Die Kinderrechte lassen sich thematisch in drei große Gruppen einteilen:

  • Versorgungsrechte: dazu zählen zum Beispiel das Recht auf angemessenen Lebensstandard (einschließlich Nahrung und Unterkunft), auf Zugang zu Gesundheitsdiensten, und auf Bildung.
  • Schutzrechte: in diese Gruppe fallen zum Beispiel das Verbot jeglicher Form von Gewalt gegen Kinder und der Schutz vor sexueller und wirtschaftlicher Ausbeutung.
  • Beteiligungsrechte: Kinder haben das Recht auf eine eigene Meinung, das Recht sich zu versammeln, ebenso wie ein Recht auf soziale Integration und das grundsätzliche Recht auf Partizipation in allen Angelegenheiten, die Kinder betreffen.

Ein wesentlicher Aspekt in der Kinderrechtskonvention ist auch die Bedeutung der Familie. Die Eltern sollen in ihrer Eigenverantwortung gestärkt und unterstützt werden (z.B. auch durch ausreichende Kinderbetreuungseinrichtungen); das Recht aller Kinder, mit ihrer Familie zusammen zu leben (Familienzusammenführungen) ist ebenso in der Konvention enthalten, wie das Recht des Kindes auf beide Elternteile, wenn diese getrennt leben