Unter Menschenrechtsbildung verstehen wir jede Form des Lernens, die Wissen über Menschenrechte, Einstellungen und Haltungen den Menschenrechten gegenüber sowie Fähigkeiten und Fertigkeiten zu ihrer Durchsetzung entwickelt.

Wie jedes pädagogische Gebiet umfasst die Menschenrechtsbildung eine Vielzahl an Methoden, welche die Intention des jeweiligen Bildungsbereiches widerspiegeln – da das Verstehen von Rechten und Würde des Menschen im Zentrum der Menschenrechtsbildung steht, legt die Unterrichtsmethode ihren Fokus auf Menschen: Menschenrechtslernen und Workshops müssen sich nach den Ansprüchen und Bedürfnissen der TeilnehmerInnen richten, sie müssen intellektuelle Anforderungen mit der Entwicklung von Fähigkeiten und Fertigkeiten und dem Formen von Einstellungen verbinden. Menschenrechtsbildung meint eben gerade nicht das reine Auswendiglernen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.

Das magsiche Dreieck der Menschenrechtsbildung

In der Menschenrechtsbildung haben sich partizipatorische Methoden als besonders wirkungsvoll erwiesen. Folgende Charakteristika zeichnen die unterschiedlichen Methoden aus:

  • Respekt vor den Erfahrungen der Kinder und Anerkennung unterschiedlicher Meinungen.
  • Förderung der persönlichen Weiterentwicklung, der Selbstachtung und des Respekts vor dem einzelnen Kind.
  • Befähigung der Kinder, selbst zu bestimmen, was sie wissen wollen, und eigenständig nach Informationen zu suchen.
  • Aktive Organisation des eigenen Lernprozesses durch die Kinder und möglichst wenig passives Zuhören.
  • Unterstützung nichthierarchischer, demokratischer, gemeinschaftlicher Lernumgebungen.
  • Ermunterung zu Reflexion, Analyse und kritischem Denken.
  • Integration subjektiver und emotionaler Reaktionen und des kognitiven Lernens.
  • Ermutigung zur Veränderung eigenen Verhaltens und eigener Einstellungen.
  • Schwerpunkt auf dem Erwerb von Fertigkeiten und der praktischen Anwendung des Gelernten.
  • Anerkennung der Bedeutung von Humor, Spaß und kreativem Spiel für das Lernen.