Menschenrechtserklärung der Stadt Graz, Gemeinderatsbeschluss (2001)
Die Stadt Graz, insbesondere die Mitglieder ihres Gemeinderates und der Stadtregierung, werden sich in ihrem Handeln von den internationalen Menschenrechten leiten lassen. Dadurch sollen ihre Einwohnerinnen und Einwohner, insbesondere die Jugend, über geltende Menschenrechte und ihre damit verbundenen Rechte und Pflichten informiert werden. Es ist ein Ziel, vor allem auch für VerantwortungsträgerInnen in Körperschaften, Organisationen und Vereinen, die für die Menschenrechte relevanten Normen im Alltagsleben der Stadt zu beachten und wirksam werden zu lassen. Defizite sind im Bereich der Menschenrechte auf allen Ebenen der Gesellschaft aufzufinden, um darauf entsprechend zu reagieren. Auf diese Weise soll erreicht werden, dass Menschenrechte bei den Leitlinien und Entscheidungen für die zukünftige Entwicklung der Stadt Graz eine wichtige Rolle spielen. Mit dieser Erklärung und den damit verbundenen Absichten und Handlungsanleitungen bringt die Stadt Graz als Kulturhauptstadt Europas 2003 zugleich ihr Verständnis von Kultur und Menschenwürde zum Ausdruck.
Bereits in dieser Grazer Erklärung wurde Menschenrechtsbildung als notwendiges und grundlegendes Element einer Menschenrechtsstadt benannt. Die Umsetzung der Menschenrechtsstandards auf lokaler Ebene ist auch Aufgabe der Bildung und ihrer Institutionen.