Menschenrechtsbildung ist grundlegend für die Verwirklichung der Menschenrechte – im eigenen Land und weltweit. Menschenrechtsbildung ist grundlegend für die Verwirklichung der Menschenrechte – weil Menschen ihre Menschenrechte verinnerlicht haben müssen, um deren Beachtung einfordern zu können. Menschenrechtsbildung ist daher an alle Menschen als TrägerInnen von Menschenrechten adressiert (Kinder, Jugendliche, Erwachsene). Es muss aber auch Menschenrechtsbildung für die Menschen geben, die TrägerInnen staatlicher Pflichten aus den Menschenrechten sind, so unter anderem auch im Bildungswesen.
Menschenrechtsbildung für alle bietet daher die Chance, dass in einem Staat individuelle und gesellschaftliche Konflikte angemessen gelöst und Gegenwart und Zukunft möglichst gerecht gestaltet werden. Denn die Menschenrechte sind verbindliche universelle Handlungsmaßstäbe, die unabhängig von politischen Überzeugungen, von Weltanschauungen oder Religionen, von Traditionen oder von wirtschaftspolitischen und gesellschaftspolitischen Entscheidungen eines Staatswesens gelten. Sie begrenzen die Herrschaft der Mehrheit und sind damit ein wichtiges Instrument zum Schutz von Minderheiten vor staatlicher Macht, vor gesellschaftlicher Ausgrenzung und Unterdrückung sowie vor individuellen Übergriffen. Menschenrechte haben daher auch einen präventiven Charakter.